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Berechnung der Elternbeiträge für Kindertagespflege

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Iris OsterthunStandort anzeigen
Abteilung / Bereich
12.1 - Abteilung Kitas freier Träger & Kindertagespflege
Rathaus Seelze, Zimmer 35
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Telefon: 05137 828-226
E-Mail:
Herr Eugen Schellenberg (Großtagespflege)Standort anzeigen
Abteilung / Bereich
22.4 - Abteilung Unterbringung
Rathaus Seelze, Zimmer 48
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Telefon: 05137 828-332
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Für die Betreuung von Kindern ind der Kindertagespflege wird nach der Satzung über die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und die Erhebung von Gebühren sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen in der Kindertagespflege
der Stadt Seelze eine Gebühr erhoben.

Höhe der Gebühr für die Betreuung

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Familienstand, dem Bruttoeinkommen der Familie sowie der Anzahl im Haushalt lebenden Kinder und wird nach dem Gebührentarif berechnet (siehe Satzung unten).

Für die Berechnung der Elternbeiträge werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Erklärung zur Festsetzung der Kindertagespflegegebühr.
  • Einkommensnachweise (der letzten 12 Monate) oder Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Einkommensteuererklärung nebst sämtlichen Anlagen, Abschreibung (AfA).
Was sollte ich noch wissen?

Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, das Einkommen wahrheitsgemäß anzugeben und die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Werden zum Familieneinkommen keine ordnungsgemäßen Angaben gemacht, ist die jeweils höchste Gebühr zu entrichten.