Für die Betreuung von Kindern ind der Kindertagespflege wird nach der Satzung über die Inanspruchnahme von Kindertagespflege und die Erhebung von Gebühren sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen in der Kindertagespflege
der Stadt Seelze eine Gebühr erhoben.
Höhe der Gebühr für die Betreuung
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Familienstand, dem Bruttoeinkommen der Familie sowie der Anzahl im Haushalt lebenden Kinder und wird nach dem Gebührentarif berechnet (siehe Satzung unten).
Für die Berechnung der Elternbeiträge werden folgende Unterlagen benötigt:
- Erklärung zur Festsetzung der Kindertagespflegegebühr.
- Einkommensnachweise (der letzten 12 Monate) oder Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr.
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, Einkommensteuererklärung nebst sämtlichen Anlagen, Abschreibung (AfA).