Gehölze beleben nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sie dienen darüber hinaus auch als Lebensstätte vieler Tierarten, verbessern das Kleinklima und filtern Staub sowie Schadstoffe aus der Luft. Daher ist es sinnvoll Gehölze zu erhalten oder wo dies nicht möglich ist, deren Funktionen durch Nachpflanzungen auszugleichen.
Wenn Sie dennoch planen, Gehölze in Ihrem Garten oder in der freien Landschaft außerhalb des Waldes zu entfernen oder erheblich zurückzuschneiden (auch unabhängig von einem genehmigungspflichtigen Vorhaben), beachten Sie bitte die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Stadt Seelze hat keine Baumschutzsatzung. Sollte das zu entfernende Gehölz nicht im entsprechenden Bebauungsplan (B-Plan) zum Erhalt festgesetzt sein, muss bei der Stadt Seelze keine Genehmigung eingeholt werden. Dennoch müssen Sie die gesetzlichen Bestimmungen der Eingriffsregelung beachten (§ 17 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz), da erhebliche Beeinträchtigungen und Beseitigungen von Baumreihen, Alleen, Feldhecken und Feldgehölzen nach § 5 Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff darstellen und daher in der Regel genehmigungspflichtig sind.
Nähere Information erhalten Sie bei den genannten Ansprechpartner*innen oder dem Informationsblatt zur Antragsstellung für Gehölzentfernungen.
Regelmäßige Voraussetzungen der Genehmigungspflicht
- Fällung oder erheblicher Rückschnitt von Gehölzen in Biotopen wie beispielsweise Alleen, Baumreihen, Obstbaumwiesen- und weiden, Feldhecken, sonstige naturnahe Feldgehölze
- In Lebensräumen, welche nicht zu den gärtnerisch genutzten Grundflächen zählen
- Außerhalb von Gärten bei heimischen Laubgehölzen mit Stammumfang über 200 cm
- Außerhalb von Gärten bei Gehölzgruppen in denen mindestens drei heimische Laubbäume einen Stammumfang über 100 cm haben
- Gehölzaufwuchs über 30 m² Grundfläche, unabhängig von den betroffenen Arten oder Stammumfängen
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Gehölzentfernung in Privat- oder Kleingärten ist in der Regel genehmigungsfrei. Sollten Sie sich unsicher sein, kontaktieren Sie bitte vor Beginn der Maßnahme die zuständige Stelle.
Auch andere Rechtsgrundlagen können für eine Genehmigungspflicht sorgen, wie beispielsweise Baurecht, Denkmalschutz oder andere Schutzgebietsverordnungen. Diese finden Sie unter www.hannover.de unter dem Suchbegriff „Schutzgebiete“.