Nachdem der Bauantrag bei der Bauaufsicht eingegangen ist, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen für evtl. Rückfragen.
Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, weisen sie dahingehend Mängel auf, werden Sie schriftlich informiert, die Unterlagen innerhalb einer festgesetzten Frist nachzubessern oder zu ergänzen. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, kann die Bauaufsichtsbehörde die Bearbeitung des Bauantrags unter Angabe der Gründe ablehnen.
Wenn es für die Genehmigung vorgeschrieben oder für die Entscheidung notwendig ist, werden andere Fachbehörden beteiligt und geben Stellungnahmen dazu ab, Nachbarn müssen ggf. über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Das ist abhängig von Art und Umfang des jeweiligen Vorhabens.
Hält das Bauvorhaben nach Prüfung das öffentliche Baurecht ein, ergeht ein kostenpflichtiger Genehmigungsbescheid, mit Auflagen, Bedingungen und Hinweisen, die zwingend zu beachten sind.
Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung erteilt ist.
Das Vorhaben darf nur so ausgeführt werden, wie es die genehmigten Bauvorlagen vorsehen. Sollte sich während der Bauphase ergeben, dass die Baumaßnahme anders ausgeführt werden soll, so ist eine geänderte Baugenehmigung zu beantragen. Eingereicht werden müssen dann nur die Bauvorlagen, die die geplanten Änderungen betreffen.