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Bauaktenarchiv

Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Abteilung 31.2 Bauordnung und Bauberatung der Stadt Seelze.                                      

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Akteneinsicht sind ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Einsicht in Baugenehmigungsakten, eine beidseitige Kopie vom Personaldokument des Eigentümers und ein Eigentumsnachweis (z.B. ein aktueller Grundsteuerbescheid oder ein Grundbuchauszug) einzureichen.
Wird die Einsicht von einer anderen Person als vom Eigentümer durchgeführt, wird zusätzlich noch eine entsprechende Vollmacht benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig (siehe Merkblatt).