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Archivgut: Einsicht gewähren

Allgemeine Informationen

Im Stadtarchiv Seelze können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut einsehen. Die Benutzung des Stadtarchivs Seelze ist für jede Person möglich, sobald ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien vorliegt.

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich (Kontaktdaten siehe Ansprechpartner/in).

Weitere Informationen zum Stadtarchiv Seelze und zu stadtgeschichtlichen Themen finden Sie in der Rubrik Stadtgeschichte.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Stadtarchiv Seelze. Daneben können das Niedersächsische Landesarchiv in Hannover sowie Archive im Niedersächsiechen Landtag, die der Universitäten, Kirchen und Wirtschaftsverbände genutzt werden.

Eine Übersicht ist im Archivinformationssystem Niedersachsen zu finden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen eventuell Gebühren an entsprechend der Archivgebührensatzung der Stadt Seelze (s.u.).

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Viele der im Archivinformationssystem Niedersachsen (Arcinsys) vertretenen Archive stellen ihre elektronisch erfassten Verzeichnungsdaten in Arcinsys zur Verfügung. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die online ermittelten Archivalien zur Benutzung nach erfolgter Registrierung über Arcinsys zur Einsichtnahme bestellen. Beachten Sie bitte, dass die gewünschten Unterlagen nur in dem Archiv eingesehen werden können, das sie verwahrt.