Wissenswert
Wissenswert
Stadtgeschichte
Geschichte der Stadtteile
Michael von Obentraut
Stadtführungen
Besondere Themen
Fritz Arend
Johann Egestorff
Martin von Holle
Heini Ludewig
Friedrich Maasberg
Hermann Röber
Hermann Röhrbein
Wolfgang Rogl
Johanne Steche
Seelzes Ehrenbürger
Seelzes Bürgermeister
250 Jahre St. Martin
Chronik Alter Krug
Junkernwiese
Mühlen im Seelzer Stadtgebiet
Seelzes Küster- und Schulhaus
Schlackenverwertung
Der Weg an der Eisenbahn
Großbrand 1755
Reformation in Seelze
Verwaltungsstruktur historisch
Ansteckende Krankheiten
Die Ortswappen
Stadtarchiv
Veröffentlichungen
Bürgernah
Rathaus
Lebenswert
Freizeit & Sport
Wirtschaftsnah
Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anträge auf Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrsleiteinrichtungen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung ( StVO ) auf Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Stadtgebiet Seelze.
Baustellensicherung durch Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen nach § 45 StVO zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum.
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen gem. § 46 I und § 29 StVO wie z.B.:
Einzelfallentscheidungen - ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahmen
Richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr ( GebOSt )
Siehe unten.
Anträge auf Durchführung von Großraum – und Schwerlasttransporten sind den einzelnen Firmen bekannt, können aber auch von hier angefordert werden.
Bitte verwenden Sie für Anträge und Anfragen unsere zentrale Emailadresse: verkehrsbehoerde@stadt-seelze.de
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.