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Dieses Teilgebiet der Sozialhilfe richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die der Hilfe außerhalb von Einrichtungen bedürfen und die die hierfür erforderlichen Mittel nicht bzw. nicht ausreichend von Ihrer Pflegeversicherung erhalten.
Die Stadt Seelze wird insbesondere für folgende Leistungen im Namen der Region Hannover tätig:
Bitte beachten Sie, dass Leistungen überwiegend nur dann möglich sind, wenn eine Pflegebedürftigkeit mit einem Ausmaß von mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde bzw. festgestellt wird.
Ihre Ansprechpartner/innen bei der Stadt Seelze:
Für die Buchstaben A bis B, D - E, G - H und M = Alexandra Geyer
Für die Buchstaben F, I - L, N - O und T = Natascha Unger
Für die Buchstaben C, P - S und U - Z = Thomas Fritsch
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