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Allgemeine Informationen
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Je nach Bedarf/Anspruch beinhalten beide Leistungsarten im Wesentlichen:
Darüber hinaus können folgende Mehrbedarfe anerkannt werden:
Voraussetzungen
Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben
sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung setzen also voraus, dass Bedürftigkeit vorliegt.
Welche Unterlagen werden grundsätzlich bei einem Neuantrag benötigt?
Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Unterlagen benötigt werden, diese werden bei Bedarf durch uns angefordert.
Welche Unterlagen werden grundsätzlich für eine Weiterbewilligung benötigt?
Darüber hinaus können in Einzelfällen weitere Unterlagen benötigt werden, diese werden bei Bedarf durch uns angefordert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsicherungsleistungen werden auf Antrag erbracht. Ein Antrag wirkt auf den Ersten des Kalendermonats zurück, in dem er gestellt wird, wenn die Voraussetzungen des § 41 SGB XII innerhalb dieses Kalendermonats erfüllt werden. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen unaufgefordert umgehend mitzuteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Sachbearbeiterinnen. Gerne senden Sie uns Ihre Anfrage an das Funktionspostfach: soziale-leistungen@stadt-seelze.de
Wer ist für mich zuständig?
Die Ratenverteilung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
Frau Bektaş: A, E, I, Q, R, U, V
Frau Masannek: B, C, J, L, X, Y, Z
NN: D, Ko-Kz, Sa-Sch
Frau Reckemeier: F, M, O, W
Frau Turetzek: G, H, N
Frau Stucke: Ka-Kn, P, Sd-Sz, T
Wo bekomme ich die Formulare zur Neubeantragung bzw. Weiterbewilligung?
Die Standardformulare stellen wir Ihnen weiter unten als Datei zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass uns die Formulare im Original mit Unterschrift eingereicht werden müssen. Sollten Sie die Formulare nicht ausdrucken können, wenden Sie sich gerne an die zuständige Sachbearbeiterin.
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