Wissenswert
Wissenswert
Stadtgeschichte
Geschichte der Stadtteile
Michael von Obentraut
Stadtführungen
Besondere Themen
Fritz Arend
Johann Egestorff
Martin von Holle
Heini Ludewig
Friedrich Maasberg
Hermann Röber
Hermann Röhrbein
Wolfgang Rogl
Johanne Steche
Seelzes Ehrenbürger
Seelzes Bürgermeister
250 Jahre St. Martin
Chronik Alter Krug
Junkernwiese
Mühlen im Seelzer Stadtgebiet
Seelzes Küster- und Schulhaus
Schlackenverwertung
Der Weg an der Eisenbahn
Großbrand 1755
Reformation in Seelze
Verwaltungsstruktur historisch
Ansteckende Krankheiten
Die Ortswappen
Stadtarchiv
Bürgernah
Rathaus
Lebenswert
Freizeit & Sport
Wirtschaftsnah
Allgemeine Informationen
Neben den gewerblichen Tätigkeiten, die ohne, dass der Gewerbetreibende weitere Voraussetzungen erfüllen muss, begonnen und angemeldet werden können, gibt es erlaubnispflichtige Gewerbe und Tätigkeiten, die einem Zulassungs- oder Erlaubnisvorbehalt unterliegen. Erlaubnispflichtig sind die Tätigkeiten, bei denen ein besonderes Schutzbedürfnis der Öffentlichkeit vorliegt. Wenn der Gewerbetreibende ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder eine zulassungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeit ausüben möchte, so hat er vor Beginn seiner gewerblichen Tätigkeit die entsprechende Erlaubnis einzuholen und bei der Gewerbemeldung nachzuweisen.
Der Zulassung- und Erlaubnisvorbehalt kann in spezialgesetzlichen Regelungen geregelt sein.
Beispiele:
Der Zulassung- und Erlaubnisvorbehalt kann auch direkt in der Gewerbeordnung (GewO) (erlaubnispflichtiges Gewerbe) geregelt sein. Die erlaubnispflichtigen Gewerbe, die innerhalb der GewO geregelt sind, umfassen folgende Tätigkeiten:
Für die Ausübung eines Bewachungs- (weitere Informationen), Versteigerer- (weitere Informationen) oder Pfandleihgewerbes (weitere Informationen) benötigt der Gewerbetreibende eine Erlaubnis.
Kontakt:
Für einen Besuch im Rathaus vereinbaren Sie bitte stets vorab einen Termin. AnsprechpartnerInnen siehe unten, die Öffnungszeiten finden SIe unter "Zuständige Abteilung".
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.