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"Das Erbbaurecht ist das Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben.“
Für städtische Erbbaurechte gilt, dass das Grundstück langfristig im Eigentum der Stadt Seelze verbleibt. Das Erbbaurecht (also das Bauwerk) befindet sich dagegen im Eigentum des Erbbauberechtigten. Auch wenn der Erbbauberechtigte nicht Eigentümer des Grundstücks ist, kann er das Erbbaurecht mit Zustimmung des Grundstückseigentümers belasten, veräußern oder vererben.
Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbbauberechtigte an den Grundstückseigentümer einen Erbbauzins.
Derzeit gibt es keine freien Erbbaurechtsgrundstücke in Seelze.
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