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Das Basiselterngeld (angelehnt an das Elterngeld für Geburten vor dem 01.07.2015) wird an Vater und Mutter insgesamt für maximal 14 Monate gezahlt. Beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen.
Ein Elternteil muss mindestens zwei und kann höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Ersetzt werden ca. 67 Prozent des wegfallenden bereinigten Nettoeinkommens nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), maximal 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld, das Eltern erhalten, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, beträgt 300 Euro. Hierzu kann bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Geschwister-, bzw. Mehrlingszulage kommen.
Das ElterngeldPlus bietet Vorteile bei Teilzeittätigkeit im Bezugszeitraum und bietet die Möglichkeit den Bezugszeitraum des Basiselterngeldes zu verlängern.
Weitere Informationen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Zuständigkeiten nach Buchstaben:
Frau Rystok: A - F + Y
Frau Ulesko: G - K + W
Frau Bartz: L - Q + Z
Frau Wehrhahn: R - V + X
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes, für das Elterngeld beantragt wird.
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