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30926 Seelze
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet Seelze. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die Bauwilligen bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch baulicher Anlagen zu beraten und weiterhin darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen, sowie den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Informationen und Formulare finden sie unter den einzelnen unten aufgeführten Dienstleistungen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauvorhaben.
Rechtsgrundlage
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Zu den allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus.
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