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Gleichstellungsbeauftragte
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte...
- ist Ansprechpartnerin für die Mitarbeiter*innen der Verwaltung und die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Seelze in allen gleichstellungsrelevanten Fragen und Angelegenheiten im Berufsleben und im Alltag
- unterstützt und berät Gruppen und Initiativen, schafft Netzwerke, weist auf Benachteiligungen und Probleme der Gleichberechtigung hin und ist eine „Schnittstelle" zwischen Verwaltung, Politik und Bürger*innen
- erarbeitet Konzepte und entwickelt Ideen zur Verbesserung der Lebens- und Abeitssituation im Sinne der Gleichberechtigung vor Ort
- setzt sich insbesondere für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein und widmet sich u.a. den Themen häusliche Gewalt
- wirkt an Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen innerhalb und außerhalb der Verwaltung mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung haben
- leistet Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch eigene Veranstaltungen (Vorträge, Ausstellungen, Workshops) und durch die Herausgabe von Informationsmaterial
Wenn Sie als Bewohner*in oder Mitarbeiter*in der Stadt Seelze...
- Benachteiligungen erleben
- Kontakt zu Selbsthilfegruppen, Hilfs- und Beratungseinrichtungen suchen
- Erste Hilfe und Beratung benötigen, z.B. bei der Verwirklichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Rückkehr in den Beruf
- Gewalt, Stalking erfahren
- Ideen, Anregungen haben, was aus Ihrer Sicht als Bürger*in oder Mitarber*in im Rahmen der Gleichstellung in Seelze verbessert werden sollte
... dann wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Seelze. Eine telefonische Terminvereinbarung ist gewünscht.
Das Rechtliche zum Schluss:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz)
„Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise." (Nds. Verfassung Artikel 3. Abs. 2)
Themenschwerpunkte: